Voraussetzungen für einen Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb American Football & Cheerleading


Auf der Grundlage der Leitplanken des DOSB hat der American Football Verband Deutschland e. V. folgende Voraussetzungen für einen Wiedereinstiegin unsere Sportart erarbeitet.

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Vorbemerkung:

Football:

Die Hauptdisziplin „Tackle“-Football ist ein Kollisionssport (nicht Kontaktsport). Zwar kommt es im Spiel selbst zu Kollisionen von Spielern auf dem Feld (nicht von allen). Die Sportler sind dabei aber am kompletten Körper mit Schutzkleidung bedeckt (im Unterschied zu Fußball, Rugby, Hand- oder Basketball). Der Helm, der den Kopf des Sportlers schützt, hat ein Gesichtsgitter hinter dem sich ein transparentes Visier befindet. Die Kollision selbst beschränkt sich auf einen kurzen Kontakt von wenigen Sekunden ohne jeglichen Kontakt Haut zu Haut.

Cheerleading:

Im Cheerleading ist eine Aufteilung uns riskoarme und riskoreiche Sportausübung möglich, so dass gestuft und verantwortlich mit solchen Varianten begonnen werden kann, bei denen die Aktiven keinen Körperkontakt haben und die Abstandsregelungen einhalten können.

Die Sportart Cheerleading umfasst eine Vielzahl verschiedener Sportarten und Disziplinen: Cheerleading, Cheer Dance, Stunt, Sideline ShowDance, Sindline Cheer, Free Dance und Hip Hop. Diese wiederum werden paarweise, in kleinen Gruppen (5 Aktive) oder größeren Gruppen (16-28 Aktive) ausgeübt. Dabei gibt es Varianten, bei denen die Aktiven im Abstand von 1,5 Meter oder mehr ihre Tanzfiguren ausüben und andere, bei denen ein direkter Körperkontakt stattfindet (etwa beim Fangen nach akrobatischen Turnübungen mit Flugelementen. Die einen sind risikolos, die andern mit einem höheren Risiko belastet, weshalb mit ersteren begonnen werden sollte.

 

3 Phasen Plan: 

Das Präsidium des American Football Verband Deutschlands hat sich nach Rücksprache mit den zuständigen Personen auf folgende Übergangs-Regeln geeinigt:

Der Trainingsbetrieb wird parallel zu den Lockerungen der bisher betroffenen Maßnahmen der staatlichen Stellen gestuft wieder aufgenommen.

Phase 1: unmittelbare Wiederaufnahme

Phase 2: schrittweise Anhebung der Personenzahlen für Versammlungen

Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebs

Erst nach Durchlaufen aller drei Phasen findet wieder ein Spiel- / Wettkampfbetrieb statt, für den noch gesonderte Regelungen ergehen werden. Da diese Zeitpunkt nicht in wenigen Wochen sein wird, wird die Zeit bis dahin als ausreichend angesehen, detaillierte Durchführungsvorschriften unter Beachtung von Hygiene-Standards auszuarbeiten.

 

Phase 1: unmittelbare Wiederaufnahme 

Diese Phase beginnt, wenn die Sportanlagen wieder für den Trainingsbetrieb freigegeben werden. Im Bereich der German Football League (GFL/ 1. Bundesliga Herren) hat diese Phase in einigen Bundesländern bereits begonnen.

 

Trainingsbetrieb

  • Training in Kleingruppen -

 

Football:

 Wie bereits in anderen Sportarten praktiziert (siehe Bundesliga-Fuß-ball), besteht die Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer) im Freien.

Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen, komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als Video-Konferenzen durchgeführt.

 

Cheerleading:

Ein Training in Form von Solotänzen ist möglich. Wie bereits in anderen Sportarten praktiziert (siehe Bundesliga-Fuß-ball), besteht die Möglichkeit des Trainings in Kleingruppen von bis zu 5 Personen (inkl. Trainer).

Durch Solotänze können Trainer und Mitglieder der Gruppe den Mindestabstand einhalten. Personen die in häuslicher Gemeinschaft leben, können als Paar trainieren. Das Training findet im Freien statt. Hallentraining in geschlossenen Hallen mit Umluft- Frischluft-Versorgung findet nicht statt.

Dabei wird auf Übungen, bei denen sich die Abstandsregeln nicht einhalten lassen, komplett verzichtet. D. h. im Vordergrund stehen Konditions-, Athletik- und Lauftraining zum Wiederaufbau der körperlichen Grundkondition. Theorie-Einheiten werden als Video-Konferenzen durchgeführt.

 

Beide Sportarten: 

In beiden Sportarten sind die Kleingruppen jeweils bei allen Trainingseinheiten in der identischen Zusammensetzung beizubehalten.

Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht.

 

Phase 2: schrittweise Anhebung der Personenzahl für Versammlungen

Diese Phase beginnt, wenn die bestehenden Versammlungsverbote aufgehoben bzw. Versammlungen mit größeren Personenzahlen gestattet werden. Dabei folgt die Anzahl der zugelassenen Personen auf der Trainingsstätte den Zahlen der Ordnungsbehörden (z. B. Anhebung auf zehn = neun Sportler und ein Trainer dürfen zusammen trainieren, etc.)

Football: 

Je nach Platzverhältnissen können mehrere Fünfer-Kleingruppen parallel trainieren. Die Abstandsregeln sind weiter einzuhalten. Es können Übungen am Ball zum Einüben von Laufwegen stattfinden.

Cheerleading: 

Formationen von mehr als fünf Personen können gemeinsam unter Beachtung der Abstandsregeln trainieren. Das Training soll weiter im Freien stattfinden, allerdings kann in Hallen, die eine Frischluftzufuhr direkt über Umwälzanlagen erhalten, wieder benutzt werden.

Beide Sportarten:

In beiden Sportarten sind die Kleingruppen jeweils bei allen Trainingseinheiten in der identischen Zusammensetzung beizubehalten.

Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht.

 

Phase 3: Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebes: 

Diese Phase beginnt, wenn der Zeitpunkt für die Aufnahme eines Spiel- oder Wettkampfbetrieb bekannt ist. In Football und Cheerleading wird der Trainingsbetrieb unter Beachtung der allgemeinen Hygiene-Maßnahmen wieder aufgenommen.

Die Anreise zur Trainingsstätte hat nicht in Bussen stattzufinden, sondern individuell. Es gelten die jeweiligen Regelungen zur Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), derzeit Abstandsgebot und Maskenpflicht.

Der Zeitstrahl für die drei Phasen orientiert sich an den Empfehlungen des RKI über die Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

 

Für alle Gruppen gilt:

 Der Medizinische Dienst des AFVD empfiehlt folgende Basis-Hygienerichtlinien

  • Sorgt für eine gründliche Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen)
  • Husten- und Nies-Etikette beachten (in den Ellenbogen niesen/husten)
  • Wer sich krank fühlt, muss gerade jetzt zuhause bleiben
  • Wer nicht bei der Arbeit / in der Schule war, darf nicht am Training teilnehmen
  • Wer zum Kreis der Kontaktpersonen gehört, darf nicht am Training teilnehmen
  • Abstand halten zu Erkrankten
  • Verzicht auf Händeschütteln und Abklatschen

Wenn akute Krankheitszeichen eines grippalen Infektes während des Trainings  erkannt werden, muss die betreffende Person direkt nach Hause geschickt werden: 

 

Husten

Schwindel

Fieber

Kurzatmigkeit/Atemnot

Durchfall

Schüttelfrost

Übelkeit

Kopfschmerzen

Schnupfen

 

  

Handlungsanweisung Football (Tackle- und Flag-Football)

  • Händewaschen vor und nach dem Training
  • Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten
  • Regelmäßige Desinfektion des Equipment während und nach dem Training
  • Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training
  • Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden
  • Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken
  • Training im Freien abhalten
  • Regelmäßige gründliche Reinigung der Bälle während und nach dem Training gründlich reinigen
  • Eigene Handtücher benutzen
  • Zu Hause duschen
  • Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich beschränken
  • Online-Theorieeinheiten bevorzugen
  • Auf Trainingslager verzichten
  • Helmvisierpflicht
  • Handschuhpflicht
  • Prüfung Mund-/ Naseschutz („Ski-Masken“ o. ä.)

Handlungsanweisung Cheerleading

  • Tragen von Masken außerhalb der Trainingszeiten
  • Möglichst auf Fahrgemeinschaften verzichten
  • Händewaschen vor und nach dem Training
  • Wechsel und Waschen der Trainingsbekleidung nach jedem Training
  • Eigene (mit Namen beschriftete) Trinkflasche verwenden
  • Nicht gemeinsam aus einer Flasche trinken
  • Desinfektion des Equipments nach dem Training (z.B. Poms)
  • Auf Schmuck und Nagellack während des Trainings und Wettkampfes verzichten
  • Kurze Fingernägel im Rahmen der Handhygiene
  • Eigene Handtücher benutzen
  • Zu Hause duschen
  • Gemeinsame Teamaktivitäten so weit wie möglich einschränken
  • Verzicht auf Begrüßungsritualien

Beide Sportarten:

  • Abgabe von Erklärungen zur eigenen Gesundheit, Kontakt zu Covid-Erkrankten und Anerkennung von Verhaltensregeln
  • Schließung der Umkleiden und Einplanung von Wechselzeiten zwischen den einzelnen Gruppen
  • Nach Beendigung des Trainings verlassen die Personen direkt die Trainingsstätte. Andere Räumlichkeiten der Trainingsstätte sind von Vereins seite zu verschließen.
  • Toilettenanlagen werden täglich gereinigt
  • Regelmäßige Lüftung der Trainingshalle (in Phase 3)
  • Die Eltern/Begleitpersonen der Kinder- und Jugendgruppen dürfen sich nicht in den Räumlichkeiten aufhalten und müssen sich außerhalb der Trainingsstätte an die Abstandsregelungen
  • Dokumentation der Personen in der jeweiligen Trainingsgruppe

 

Kontrolle der Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebes: 

Die Verantwortung für die Einhaltung der Maßnahmen obliegt dem jeweiligen Verein. Eine Überprüfung kann jederzeit erfolgen. Die Kontrolle erfolgt engmaschig und eventuelles Fehlverhalten wird zur Anzeige gebracht. Die Gesundheitsbehörde hat jederzeit das Recht, die Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen.

 

Spiel und Wettkampfbetrieb:

Folgende Möglichkeiten für den Wettkampfbetrieb werden derzeit angedacht:

  • Spiele- und Meisterschaften mit regulierter Zuschaueranzahl
  • Zuschauerbeschränkungen
  • Beschränkungen der Anzahl der Turnierklassen pro Tag (Cheerleading)

Die Technische Kommission plant für den Spielbetrieb im Football Anpassungen der Spielordnung zur Vermeidung von Kontakten, hat diese Arbeiten noch nicht aufgenommen, da zunächst die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Fokus steht.

Angedacht sind:

  • Beschränkung der Anzahl Auswechselspieler in der Wechselzone
  • Platzierung von Trainern, Betreuern, Auswechselspieler auf der Tribüne unter Beachtung der Abstandsregeln
  • Wegfall von Schiedsrichterposition mit Risiko von Kollisionen mit Spielern
  • Wegfall von bestimmten Elementen des Spiels, die zu erhöhten Kollisionen auf dem Spielfeld führen (z. B. Kick-Off nach einem Punktgewinn, Point after Touchdown)

 

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