Notvorstand für den AFVD e.V. beantragt


Eine gemeinsame Stellungnahme der Landesverbände Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Die von der Gruppierung RESTART21 aufgedeckten Unstimmigkeiten hinsichtlich der Stimmenanzahl des Landesverbands Hessen bei Abstimmungen innerhalb des AFVD haben uns sprachlos, aber nicht stimmlos gemacht. 

Notvorstand für den  AFVD e.V. beantragt

Wir haben die Vorwürfe intensiv geprüft und sind nach gemeinsamer Beratung übereingekommen, dass wir ein deutliches Zeichen setzen und den Weg für eine lückenlose Aufklärung frei machen wollen.

Wahlmanipulationen sind nicht hinnehmbar! Wir können nicht nachvollziehen, warum ein Landesverband sich solcher Mittel bedient und distanzieren uns gemeinsam mit den Landesverbänden Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz ausdrücklich von dieser Vorgehensweise, die mindestens für die Bundesversammlung vom 07.03.2020 zutrifft, womöglich auch bereits für frühere Abstimmungen.

Besonders problematisch ist die Personalunion von Robert Huber und Thomas Meyer, die sowohl Präsident bzw. Vorstandsmitglied des AFVD als auch des Landesverbands Hessen sind.

Wir stehen selbstverständlich für die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland ein. Das gilt natürlich auch für den Dachverband des American Football in Deutschland.

Daher haben wir am 30.04.2021 beim zuständigen Registergericht in Frankfurt die Bestellung eines Notvorstands beantragt. Dieser soll die Vorgänge aufarbeiten, weiteren Schaden vom American Football in Deutschland abwenden und eine ordentliche Neuwahl des Vorstands einleiten.

Die Fakten im Detail

Während der letzten Bundesversammlung des AFVD am 07.03.2020 wurden für den Landesverband Hessen 67 Stimmen aufgeführt. Tatsächlich bescheinigt der Landessportbund Hessen dem Landesverband mit Stichtag zum 01.01.2020 jedoch lediglich 37 Vereine (wobei unklar ist, ob darin auch Förder- oder Cheerleader Vereine enthalten waren). Laut Satzung des AFVD ergeben sich also maximal 37+4=41 Stimmen.

Das sind 26 Stimmen weniger als im Protokoll vermerkt wurden. Schaut man sich die auf der Homepage des AFV Hessen e.V. gelisteten Vereine an, so könnten sich die Stimmen sogar noch auf 30+4=34 reduzieren.

Zuständig für den Nachweis der Stimmberechtigung ist immer der Vorstand des jeweiligen Landesverbands. Der Präsident des AFVD Robert Huber ist gleichzeitig auch Präsident des Landesverbands Hessen. Der Bundesvorstand im AFVD Thomas Meyer ist ebenfalls Mitglied des Vorstands des hessischen Landesverbands.

Wir gehen also davon aus, dass die Vorstandswahlen vom 07.03.2020 nicht nur anfechtbar sind, sondern schlichtweg wegen gravierender Satzungsverstöße nichtig waren. Das bedeutet für uns, dass der AFVD e.V. aktuell nicht wirksam vertreten wird.

Wir haben daher nach § 29 BGB die gerichtliche Bestellung eines Notvorstands beim zuständigen Registergericht beantragt. Dabei haben wir auch darauf hingewiesen, dass unserer Meinung nach in Anbetracht der Tatsache, dass die hessischen Vorstände Huber und Meyer offensichtlich an der Stimmenmanipulation beteiligt waren, der noch registrierte Vorstand des AFVD e.V. zur Bestellung als Notvorstand ungeeignet ist.

Als Notvorstände bis zur nächsten Bundesversammlung haben wir vorgeschlagen:

1. Präsident: Alexander Sperber
2. Vizepräsident Finanzen: Heiko Pawlis
3. Vizepräsident: Stephan Bertsch
4. Vizepräsidentin: Anja Anton-Hoenen
5. Vizepräsident: Andreas Kegelmann

Die vorgeschlagenen Personen gehören der Initiative RESTART21 an, die sich der Erneuerung des American Football in Deutschland verschrieben hat. Mit ihnen haben wir intensive Gespräche geführt. Wir sind davon überzeugt, dass sie sich uneigennützig für unseren gemeinsamen Sport und die Aufarbeitung der fraglichen Vorgänge im Dachverband einsetzen.

So geht es weiter

Der AFVD wird vom Registergericht über unseren Antrag informiert und um Stellungnahme gebeten. Inzwischen sollte dies erfolgt sein. Über die Stellungnahme werden wiederum wir als Antragsteller unterrichtet und können darauf reagieren. Abschließend erfolgt – hoffentlich in unserem Sinne – die Entscheidung des Registergerichts.

Über aktuelle Entwicklungen werden wir natürlich weiter berichten.

Für den Landesverband Nordrhein-Westfalen: Peter Springwald
Für den Landesverband Mecklenburg-Vorpommern: Max Kache
Für den Landesverband Rheinland-Pfalz: Udo Römer

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