Mehr Zuschauer bei Sportveranstaltungen erlaubt


Mit Blick auf den anstehenden Ligabetrieb und die Pokalwettbewerbe aller Sportarten haben die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der
Länder am 15. September zusätzliche Regelungen für Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen erarbeitet.

Hier darf es zukünftig etwas voller werden
Foto: Dimitrij Zibart

Dieser Beschluss ist als PDF zum Download verfügbar und wird in Hessen in Kürze über das Hessische Sozialministerium an die für die Genehmigung nach der Verordnung zuständigen Gesundheitsämter übersandtwerden. Diese entscheiden dann ebenfalls in eigener Zuständigkeit über
Maßnahmen vor Ort. Der Beschluss bildet insofern eine Handlungsgrundlage und einen Rahmen für das Ermessen der zuständigen Behörden.

Daneben bestehen weiterhin die Regelungen der Bundesländer, die für den Spiel- und Sportbetrieb derzeit in den meisten Ländern 250 Personen bei
Vorhandensein eines Hygienekonzepts ohne weitere Genehmigung erlauben.

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