Dieser Beschluss ist als PDF zum Download verfügbar und wird in Hessen in Kürze über das Hessische Sozialministerium an die für die Genehmigung nach der Verordnung zuständigen Gesundheitsämter übersandtwerden. Diese entscheiden dann ebenfalls in eigener Zuständigkeit über
Maßnahmen vor Ort. Der Beschluss bildet insofern eine Handlungsgrundlage und einen Rahmen für das Ermessen der zuständigen Behörden.
Daneben bestehen weiterhin die Regelungen der Bundesländer, die für den Spiel- und Sportbetrieb derzeit in den meisten Ländern 250 Personen bei
Vorhandensein eines Hygienekonzepts ohne weitere Genehmigung erlauben.