8.500,- Euro Geldstrafe für Frankfurt Universe


Zu den bereits abgezogenen Punkten für das Verstoß gegen die "Bewährungsauflagen" aus 2016 / 2017 wurde jetzt die Geldstrafe mit 8.500,- Euro bekanntgegeben.

8.500,- Euro Geldstrafe für Frankfurt Universe
Geldstrafe gegen Universe
Bild: American-Football.com

 

Die Lizenzkommission des Ligadirektoriums im AFV Deutschland hat gegen die GFL-Mannschaft von Samsung Frankfurt Universe einen Punktabzug von vier Punkten für die Saison 2018 in der GFL Süd verhängt. Dabei handelt es sich um eine 2016 verhängte und in ihrem Strafmaß damals bereits festgelegte Sanktion, die im Rahmen der Lizenzerteilung 2016 zur Bewährung ausgesetzt worden war. Es war eine der Auflagen, unter denen damals die Lizenz erteilt wurde, dass in den Spielzeiten 2016 und 2017 nicht erneut gegen Bestimmungen des Lizenzstatutes verstoßen werden dürfte, andernfalls würde dieser Punktabzug sofort vorgenommen werden.

Im Laufe dieses Jahres stellte die Lizenzkommission fest, dass in den Spielzeiten 2016 und 2017 Bestimmungen dennoch nicht eingehalten wurden. Der Verein hat die Lizenzkommission in schriftlichen Stellungnahmen und bei einer Anhörung inzwischen auch selbst über die damaligen Vorgänge informiert. Nach Abschluss dieses Verfahrens Anfang September wurde gemäß der damaligen Auflage der Abzug von vier Punkten einmalig, sofort und unwiderruflich vollzogen. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe verhängt.

Der Verein Frankfurt Universe war und ist nach allen der Lizenzkommission vorliegenden Informationen sowie ihr zugänglichen Vergleichsparametern anderer Vereine wirtschaftlich solide aufgestellt. Den Spielbetrieb der GFL-Lizenzmannschaft gliedert der Verein aber seit 2015 wie viele andere Vereine der AFVD-Lizenzligen in eine Betriebsgesellschaft aus. Diese wechselten zur Saison 2016 für den Betrieb des GFL-Teams Samsung Frankfurt Universe. Nach dem Lizenzstatut des AFVD ist zwingend vorgeschrieben, dass der Verein jeweils mindestens 75 Prozent plus 1 (vormals 50 Prozent plus 1) der Anteile an solchen Betriebsgesellschaften halten muss. So wird gewährleistet, dass Vereine eine Kontrollfunktion über diese Betriebsgesellschaften ausüben, die spätestens bei erheblichen und offensichtlichen Bilanzrisiken wirksam werden muss.

Für die Saison 2016 hatte Frankfurt Universe erstmals unter Einbeziehung einer Betriebsgesellschaft die Lizenz erhalten. Die damals zur Prüfung vorgelegten Etats entsprachen in Höhe und Aufteilung der prognostizierten Einnahmen zwischen Verein und Betriebsgesellschaft den üblichen Standards von GFL- und GFL-2-Vereinen. Im Lizenzverfahren für die Saison 2016 stellte sich jedoch heraus, dass die damalige Betriebsgesellschaft nicht den prognostizierten Etat erwirtschaftet hatte, sondern im Gegenteil einen Fehlbetrag verkraften musste. Die erhebliche Diskrepanz zwischen Prognose und tatsächlichem Ergebnis führte zu den Auflagen für die Saison 2016, unter anderem auch zu dem zunächst aufgeschobenen Punktabzug, der nun vollzogen werden musste.

Für eine neu gegründete Betriebsgesellschaft lagen bei der Lizenzierung für 2017 wie für das Lizenzverfahren im Herbst üblich vorläufige Zahlen für die ersten neun Monate 2016 vor. Dieser vorläufigen Daten sind aber insbesondere bei neuen Gesellschaften oder Lizenzvereinen nur bedingt aussagekräftig, da wesentliche Einnahmen auch im letzten Quartal anfallen können. Die später im Oktober 2017 vorgelegte Bilanz 2016 wies dann ebenfalls Verluste aus, allerdings wurden im Laufe des Lizenzverfahrens 2018 bereits Sparmaßnahmen eingeleitet, der Verein selbst entrichtete eine Sonderkaution zur Absicherung der übrigen Vereine der GFL Süd und hatte Aussicht auf eine neue Sponsorenvereinbarung, mit der der Fehlbetrag im Wesentlichen ausgeglichen werden sollte. Auf dieser Basis erteilte die Lizenzkommission für 2018 zunächst keine Lizenz, jedoch eine vorläufige Spielerlaubnis.

Bekanntermaßen beantragte die Betriebsgesellschaft kurz vor Beginn der Saison 2018 Insolvenz, nachdem hohe Schadenersatzforderungen gegen sie in erster Instanz gerichtlich bestätigt wurden. Der zuständige Insolvenzverwalter hat auf Basis der Erfolgschancen für eine Sanierung entschieden, den Spielbetrieb von Samsung Frankfurt Universe fortzuführen. Die Lizenzkommission des AFVD hat daher die vorläufige Spielerlaubnis nicht entzogen, und der Ligabetrieb der GFL 1 Süd wurde nicht beeinträchtigt.

Später stellte sich jedoch heraus, dass die letztlich zur Insolvenz führende Klage gegen die Betriebsgesellschaft auch dem Verein bereits so lange bekannt war, dass es nach dem Lizenzstatut geboten gewesen wäre, noch während der Saison 2017 die Lizenzkommission über diese Klage und diese erhebliche Änderung der Basis für die Erteilung der Lizenz zu informieren.

Das Lizenzverfahren für GFL und GFL 2 hat sich seit Jahren bewährt, auch weil die Lizenzkommission ihre Aufgabe nicht nur als Kontrollinstanz, sondern auch als Partner der Vereine ausübt. In einem für die Beteiligten jederzeit transparenten und dabei vertraulichen Dialog können mögliche Risiken für die Vereine frühzeitig erkannt und so meist vermieden werden. Ob erstmals zu lizenzierende GFL-2-Aufsteiger oder Vereine, die die Gründung einer Betriebsgesellschaft neu vorbereiten: Sie alle können sich sicher sein, dass die Lizenzkommission aus ihrer Erfahrung mit ähnlich gelagerten Fällen der Vergangenheit auch beratend eingreifen kann, Auflagen oder Verbote nur aus klar nachvollziehbaren Gründen erteilt und Strafen nach Möglichkeit zur Bewährung aussetzt. Bei solchen Bewährungen werden die Bedingungen klar und eindeutig formuliert - Verstöße werden dann konsequent geahndet.

Der Abzug von vier Spielpunkten entspricht dem von 14,29% aller möglichen Punkte. Im Bereich des Fußballs werden bei der Stellung eines Insolvenzantrags im laufenden Spielbetrieb neun Punkte abgezogen. Dies entspricht etwa in der 3. Liga oder Regionalliga 7,89% der möglichen Punkte.

Als weitere Sanktion wurde eine Geldstrafe von 8.500 EUR verhängt. Dieser Betrag ist die höchste im Bereich von GFL und GFL 2 jemals ausgesprochene Geldstrafe. Die Höhe der Geldstrafe orientierte sich am Gesamtbudget des Vereins und der Schwere des Verstoßes.


Die aktuellen Informationen des Insolvenzverwalters der Betriebsgesellschaft lassen darauf schließen, dass die Frankfurt Universe nicht nur den Spielbetrieb in der Saison 2018 ordnungsgemäß durchführen wird, sondern vor allem auch ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für die Zukunft erarbeitet werden und damit der Fortbestand des GFL Teams gesichert werden konnte.

 
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