- Der Sofortvollzug wird wegen der erheblichen Bedeutung angeordnet. Rechtsmittel haben zunächst keine ausschiebende Wirkung.
Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Rechtsgrundlage: §123a BSO, §29a Lizenzstatut Lizenzligen
Begründung:
Der Ausbruch der Covid-19-Virus im gesamten Bundesgebiet, Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Behörden, Schliessung von Sport- und Trainingsstätten durch die Platzherren machen diese Maßnahmen zur geordneten Durchführung des Spielbetriebs notwendig.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist innerhalb von zehn Tagen ab Bekanntgabe schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden der Wettkampfkommission als Einzelrichter einzulegen bei: American Football Verband Deutschland e. V., Wettkampfkommission, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Dies gilt auch für Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.
Download: Allgemeinverfügung Nr.3 2020