Spielbetrieb bis zum 03.05.2020 ausgesetzt


Mit der Allgemeinverfügung 3 / 2020 hat das Präsidium des AFVD hat am 16.04.2020 beschlossen:

 

  1. Der Spielbetrieb im Verbandsbereich des AFVD wurde durch Rechtsverordnungen der Bundesländer durch Veranstaltungsverbote bis zum 03.05.2020 ausgesetzt. Alle Pflicht-, Freundschafts- und Pokalspiele, Turniere, Scrimmages unter Beteiligung von mehr als einem Verein sind abgesagt. Erteilte Spielgenehmigungen werden widerrufen.

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  1. Der Sofortvollzug wird wegen der erheblichen Bedeutung angeordnet. Rechtsmittel haben zunächst keine ausschiebende Wirkung.

 

Der Beschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Rechtsgrundlage: §123a BSO, §29a Lizenzstatut Lizenzligen

 

Begründung:

Der Ausbruch der Covid-19-Virus im gesamten Bundesgebiet, Schliessung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Behörden, Schliessung von Sport- und Trainingsstätten durch die Platzherren machen diese Maßnahmen zur geordneten Durchführung des Spielbetriebs notwendig.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Die Beschwerde ist innerhalb von zehn Tagen ab Bekanntgabe schriftlich mit Begründung beim Vorsitzenden der Wettkampfkommission als Einzelrichter einzulegen bei: American Football Verband Deutschland e. V., Wettkampfkommission, Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main. Dies gilt auch für Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde.

Download: Allgemeinverfügung Nr.3 2020

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